Silvester-Feuerwerk kann ein gesundes Neujahr gefährden
Zum Jahreswechsel wird es jetzt wieder richtig laut. Böller und Feuerwerk sollen böse Geister vertreiben. „Doch dabei ist Vorsicht geboten, damit niemand Verbrennungen, starke Verletzungen und dauerhafte Schäden an Augen und Ohren davonträgt, die das ganze weitere Leben beeinträchtigen können“, warnt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Mit Feuerwerk sollte niemand Unfug treiben. Durch leichtsinnige oder unsachgemäße Handhabung von Feuerwerk kommt es auch immer wieder zu Verstümmelungen. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) sind in Deutschland zum Jahreswechsel 2023/24 vier junge Menschen durch Feuerwerksexplosionen gestorben.
Neben diesen naheliegenden Gefahren sind auch Gehörschäden zu befürchten. Jährlich erleiden nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. viele Tausend Menschen in Deutschland Verletzungen des Innenohres durch explodierende Feuerwerkskörper. Die Symptome eines Knall- oder Explosionstraumas klingen zwar oft wieder ab, in vielen Fällen jedoch bleibt das Gehör lebenslang geschädigt.
Durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper gelangen zudem immer auch giftige Stoffe in die Luft. Durch Reaktionen mit der Bronchialschleimhaut können diese Giftstoffe Atembeschwerden, Verschlechterungen bestehender asthmatischer Beschwerden oder andere Lungenerkrankungen auslösen. Mit dem Feinstaub können sie in die Lungen eindringen und dort Schäden tief in den kleinsten Bronchien auslösen. Medikamente zum Inhalieren dringen nicht bis dorthin vor.
Deshalb sollte man sich niemals in den direkten Rauch stellen. Laut Umweltbundesamt werden allein rund um den Jahreswechsel innerhalb kürzester Zeit ein (PM10) bzw. zwei (PM2,5) Prozent der jährlich insgesamt auftretenden Feinstaubmenge freigesetzt. „Achten Sie am Silvesterabend vor allem auf Kinder. Sie sollten aus sicherer Entfernung dem Feuerwerk zusehen“, empfiehlt Dr. Will. Auch Vorerkrankte mit Lungenleiden sollten nur aus sicherer Entfernung dem Feuerwerk zusehen.
In diesem Jahr darf Pyrotechnik der Kategorie F2 ab Samstag, dem 28.12. verkauft und nur am 31.12. und 01.01. gezündet werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist jedoch nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z. B. Tischfeuerwerk) sind das ganze Jahr über ab einem Alter von zwölf Jahren erlaubt.
In unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie zu besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Reet- oder Fachwerkhäuser) ist das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten. Das Verbot gilt auch in der Nähe von explosionsgefährdeten Anlagen (z. B. Tankstellen) und in Menschenansammlungen. Daneben kann es örtlich Einschränkungen der Erlaubnis zum Abbrennen von Feuerwerk geben. Informationen darüber, ob in Ihrer Region ein Verbot ausgesprochen wird, sind bei den regionalen Kommunalverwaltungen oder Polizeistationen zu erhalten.
Besondere Vorsicht ist bei Knallkörpern aus Osteuropa geboten, deren Explosionskraft deutlich über derjenigen von in Deutschland erhältlichen Knallkörpern liegen kann. Die Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk aus dem Ausland ist für Privatpersonen verboten. Das Abbrennen von illegal eingeführten oder selbst hergestellten Feuerwerkskörpern ist extrem gefährlich und wird als Straftat gehandhabt. Es kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Auch eine unsachgemäße Handhabung von legalen Feuerwerkskörpern kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn eine wissentliche Gefährdung von Personen oder bedeutenden Wertgegenständen vorliegt.
Zu guter Letzt: Das LAGuS ist die Behörde, der gewerbliche Feuerwerke in MV anzuzeigen sind. Darunter fallen beispielsweise Feuerwerke zu Festivals wie dem Airbeat One, die „Pyro Games“ oder die großen Höhenfeuerwerke zum Jahreswechsel an den Seebrücken der Urlaubsorte. Für das laufende Jahr 2024 wurden dem LAGuS bereits mehr als 450 Feuerwerke angezeigt. Trotz einer Stabilisierung liegt die Jahressumme noch unter dem Vor-Corona-Niveau für gewerblich durchgeführter Feuerwerke. 2018 beispielsweise waren dem LAGuS mehr als 750 Feuerwerke angezeigt worden.