Bei Zahlungen bitte neue Empfänger-Adresse nutzen

13.10.2025  | LAGuS  | LAGuS

Sie wollen Ihren Beitrag für die Wertmarke überweisen? Sie müssen eine Gebühr entrichten? Sie haben eine Zahlungsaufforderung erhalten? Sie müssen eine Rückforderung begleichen? Sie sind verpflichtet…

Wenn Sie Geld überweisen wollen, muss die Bezeichnung für den Zahlungsempfänger jetzt zwingend mit der Bezeichnung übereinstimmen, die der Zahlungsempfänger bei der kontoführenden Bank trägt. Seit dem 09.10.2025 sind Banken nämlich zu einer Empfängerüberprüfung verpflichtet.

Wenn Sie gegenüber dem LAGuS eine Zahlungspflicht erfüllen wollen, beachten Sie deshalb bitte folgende Hinweise:

  1. Die IBAN bleibt unverändert. Die IBAN steht in Ihrem Bescheid bzw. Ihrer Zahlungsaufforderung.
  2. Die korrekte Bezeichnung des Zahlungsempfängers (Landeszentralkasse) lautet:
    Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Landeszentralkasse
  3. Passt der vollständige Name nicht in das Ausfüllfeld, stört es nicht, wenn die letzten Buchstaben fehlen.
    Beispiel: Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Landeszentralka
  4.  Kürzen Sie bitte nicht ab.
  5. Wenn Ihre Bank Sie bei der Online-Überweisung oder der Überweisung am Bankterminal auf einen Fehler beim Zahlungsempfänger hinweist, können Sie die Zahlung trotzdem auslösen. Bei korrekter Angabe der IBAN geht die Zahlung sicher beim LAGuS ein.

Bitte beachten Sie:

Zahlungsverpflichtungen, die sich bereits aus Schreiben der vergangenen Wochen ergeben und derzeit noch nicht beglichen sind, sind davon ebenfalls betroffen. Die Empfängerbezeichnung muss also – abweichend von den Angaben im Schreiben – angepasst werden.