Traumaambulanz
Soforthilfe für traumatisierte Opfer von Gewalttaten
Opfer von Gewalttaten haben nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einen Anspruch auf Versorgung. Die Versorgung umfasst Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorgeleistungen und die Gewährung von Beschädigten-und Hinterbliebenenrente.
Da Opfer von Gewalttaten nach dem OEG häufig psychotraumatische Belastungen erleiden, sollte dem Gewaltopfer möglichst frühzeitig eine qualifizierte Untersuchung und Beratung angeboten werden, um eine Chronifizierung dieser Belastungen zu vermeiden.
In den hierfür errichteten Traumaambulanzen soll in den ersten fünf Sitzungen geklärt werden, ob eine psychotherapeutische Behandlungsbedürftigkeit besteht und die behandlungsbedürftige Gesundheitsstörung auf eine Gewalttat im Sinne des OEG zurückzuführen ist.
Während der ersten Sitzungen muss ein Antrag nach dem OEG gestellt werden. Die Kosten für zunächst bis zu fünf Sitzungen werden dann vom Landesamt für Gesundheit und Soziales übernommen. Bei einer erforderlichen Akuttherapie können bis zu zehn weitere Sitzungen über das Landesamt für Gesundheit und Soziales abgerechnet werden.
Was ist ein Trauma im Sinne des OEG?
Ein Trauma (Verletzung/Wunde) kann infolge einer kurzzeitigen oder länger dauernden Gewalteinwirkung, die außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung liegt, nicht nur in körperlichen, sondern auch in psychischer Hinsicht auftreten.
Ein psychisches Trauma kann als Reaktion auf eine bedrohliche oder erschütternde (Gewalt-) Erfahrung, die für fast jeden belastend wäre, auftreten: z. B. nach Erleben als Zeuge von Gewalttaten, Vergewaltigungen, Überfällen, Entführung, Geiselnahme, einem Terroranschlag etc.
Grundsätzlich kann jeder Mensch von einer psychisch traumatisierenden Erfahrung betroffen sein und anschließend unter den Folgen leiden. Eine frühe Intervention hilft Spätfolgen zu verhindern.
Wie zeigt sich ein Trauma?
Die Reaktion auf eine psychische Traumatisierung äußert sich individuell unterschiedlich. Folgende Symptome können bei einer akuten Traumatisierung auftreten:
- Ständig wiederkehrende, belastende, ungewollte Erinnerungen an das Trauma
- Begleitende Angstzustände, Angst vor dem Einschlafen
- Albträume
- Schlafstörungen
- Erinnerungslücken
- Erhöhte Schreckhaftigkeit
- Nervosität, Reizbarkeit
- Konzentrationsschwäche
- Erschöpfungsgefühl
- Vermeidungsverhalten mit sozialem Rückzug
- Interessenverlust
- Gedrückte Stimmung
- Körperliche Symptome im Bereich des Magen-Darm-Traktes, Kopf- und Rückenschmerzen
Welche Hilfen kann ich erwarten?
- Beratung und Information
- Diagnostische Abklärung
- Hilfe im Umgang mit als überwältigend erlebten Gefühlen
- Hilfe bei der Wiederherstellung von Sicherheit und Kontrollfähigkeit
- Förderung individueller Bewältigungsmöglichkeiten
- Therapie bestehender akuter Belastungssymptome
- Integrative traumaspezifische Kurzpsychotherapie (u. a. EMDR)
- Erfassen möglicher individuell vorbestehender Belastungsfaktoren
- Wenn erforderlich, Vermittlung in eine längere Fachpsychotherapie
- Hilfe zur Vorbeugung erneuter Traumatisierung
- Vorbeugung von Folgestörungen
Wann ist eine Anmeldung möglich und wie melde ich mich an?
Sie können sich selbstständig als Opfer einer Gewalttat mit oder ohne den Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes / einer niedergelassenen Ärztin, über eine Polizeidienststelle (z. B. anlässlich der Protokollierung des Vorfalls oder Stellung eines Strafantrages) oder mit Hilfe von Opferberatungsstellen (z. B. Weisser Ring) in der Traumaambulanz melden. Sie erhalten dann kurzfristig einen ersten Termin in der Ambulanz.
Wer trägt die Behandlungskosten?
Die Kosten für die ersten Gespräche werden auf jeden Fall in vollem Umfang durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernommen. Hierzu ist die Stellung eines Antrages nach dem OEG notwendig.
An wen kann ich mich wenden?
Nähere Informationen zum Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bietet das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Versorgungsamts-Dezernate Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.
Traumaambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern
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