Impfen gegen Corona
Aktuell können in MV Personen, die laut bundesweit gültiger Impfverordnung zu den Gruppen der mit höchster und hoher Priorität zu impfenden Menschen gehören, Termine für die COVID 19-Schutzimpfung vereinbaren.
Das LAGuS vergibt keine Impftermine. Impfberechtigte Personen können sich online für die COVID-19-Schutzimpfung registrieren lassen oder telefonisch einen Impftermin vereinbaren (Telefon 0385 202 711 15).
Außerdem können sich alle Bürgerinnen und Bürger, die älter als 18 Jahre sind und ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, mit dem Impfstoff AstraZeneca impfen lassen. Bitte sprechen Sie dazu zunächst ihre Hausärztin/ihren Hausarzt an und informieren sich über Sonderimpfaktionen in Ihrem Landkreis/Ihrer kreisfreien Stadt. Wir bitten um Verständnis, dass unter Telefon 0385 202 712 84 nur sehr begrenzt und nur für sehr wenige Impfzentren noch Termine für die Impfung mit AstraZeneca vereinbart werden können.
Sollten Sie in der Zwischenzeit keinen Impftermin mehr benötigen, wenden Sie sich zur Löschung der Registrierung bitte an: absagen-corona-impftermin@lagus.mv-regierung.de
benötigte Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Impftermine, Impfzentrum
Das LAGuS stellt hier die Informationen für impfberechtigte Personengruppen zur Verfügung.
Diese Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf die Schutzimpfung
Alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
Pflegeeinrichtungen
- Bewohner und Personal stationärer und teilstationärer Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen
- alle Personen, die regelmäßig in Senioren- und Altenpflegeheimen tätig sind
- Pflegekräfte und Begutachter bzw. Prüfer in ambulanten Pflegediensten
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko
- medizinische Betreuung von COVID-19-Patienten
- Intensivstation/Notaufnahme/Rettungsdienst
- spezialisierte ambulante Palliativversorgung
- Bereiche mit für SARS-CoV-2 infektionsrelevanten/aerosolgenerierenden Tätigkeiten (z. B. In- und Extubation, Bronchoskopie, Laryngoskopie)
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen
- Einrichtungen, die schwer immunsupprimierte/onkologische/transplantierte PatientInnen betreuen
- Palliativmedizin
Diese Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf die Schutzimpfung
Alle Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
Personen mit sehr hohem oder hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf*
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression)
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, Einzelfallentscheidungen nach individueller ärztlicher Beurteilung**
* Die Indikation ist jeweils durch einen Arzt zu bescheinigen.
** Für Personen, deren besondere Umstände im Einzelfall ein erhöhtes, hohes oder sehr hohes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes erkennen lassen, kann eine angemessene Einordnung erfolgen. Die Einordnung erfolgt durch eine vom Gesundheitsministerium bestimmte Stelle.
Kontaktpersonen
- bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit sehr hohem oder hohem Risiko, die sich nicht in Einrichtungen befinden
- bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren
Beschäftigte mit hohem oder erhöhtem Ansteckungsrisiko oder in relevanten Bereichen zur Aufrechterhaltung der medizinischen Infrastruktur
- Personal in der ambulanten oder stationären Versorgung mit regelmäßigem Patientenkontakt (insbesondere Infektionsstationen, hausärztliche und pädiatrische Praxen, Transport von Notfallpatienten, KV-Notdienst, HNO-, Augen-, Zahn-Klinik oder -Praxis)
- SARS-CoV-2-Abstrichzentren
- Blut- und Plasmaspendedienste
- Polizei- und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko im Dienst, etwa bei Demonstrationen
- Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege, Grund-, Sonder- und Förderschulen
- Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder dort tätig sind
- Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (insbesondere mit Patientenkontakt) oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
Beschäftigte mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen
- stationäre Einrichtungen oder ambulante Pflegedienste für geistig oder psychisch behinderte Menschen
- stationäre Impfzentren
- Unterstützer im Alltag für Pflegebedürftige (nach § 45a SGB XI)
Impfberechtigte mit höchster und hoher Priorität, die Termine zur Impfung telefonisch vereinbaren möchten, wählen bitte die Telefonnummer
0385 202 711 15
Das Callcenter ist erreichbar
montags bis freitags: von 8 Uhr bis 20 Uhr
Wochenende und Feiertage: von 9 bis 16 Uhr
Bitte rufen Sie nur an, wenn Sie impfberechtigt sind. Es findet keine Impfberatung statt.
Für das Telefonat werden benötigt:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- die Postleitzahl des Wohnorts
- Stift und Papier, um die Termine zu notieren
Musik in Impfhotline Mecklenburg-Vorpommern (Tel: 0385 20271115):
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Informationen für impfberechtigte Personen / Berechtigungscode
Bei Einzelfallentscheidungen wird für die Terminvereinbarung der Berechtigungscode abgefragt.
Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt:
- Einladung des LAGuS oder Schreiben mit Berechtigungscode
- Personalausweis
- Aufklärungsbogen* (ausgefüllt)
- Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben)
- Impfausweis (wenn vorhanden)
* Die Dokumente können Sie unter "Informationsmaterial / Formulare" einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Informationen für Beschäftigte in der Kinderbetreuung und in Schulen
Sofern der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen, die Impfungen nicht durch mobile Teams realisiert, können Sie einen Termin im Impfzentrum vereinbaren.
Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder eine Bescheinigung Ihrer Kommune über Ihre Tätigkeit in der Kindertagespflege (Pflegeberechtigung).
Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt:
- Nachweis über die Tätigkeit
- Personalausweis
- Aufklärungsbogen* (ausgefüllt)
- Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben)
- Impfausweis (wenn vorhanden)
* Die Dokumente können Sie unter "Informationsmaterial / Formulare" einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Informationen für Ärzte und medizinisches Personal
Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers. Termine können auch unter Vorlage des Heilberufe-Ausweises oder des Zahnarzt-Ausweises wahrgenommen werden.
Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt:
- Nachweis über die Tätigkeit
- Personalausweis
- Aufklärungsbogen* (ausgefüllt)
- Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben)
- Impfausweis (wenn vorhanden)
* Die Dokumente können Sie unter "Informationsmaterial / Formulare" einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Informationen für Personen aus einer Risikogruppe oder mit einer Vor- oder Grunderkrankung
Sie benötigen ein ärztliches Attest über einen der oben genannten Risikofaktoren.
Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt:
- ärztliches Attest
- Personalausweis
- Aufklärungsbogen* (ausgefüllt)
- Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben)
- Impfausweis (wenn vorhanden)
* Die Dokumente können Sie unter "Informationsmaterial / Formulare" einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Informationen für Kontaktpersonen und weitere impfberechtigte Personen
Sie benötigen einen Nachweis der Zugehörigkeit zur Gruppe der Personen, die laut Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (siehe unten bei "Gesetzte / Verordnungen / Richtlinien") mit hoher Priorität Anspruch auf die Coronavirus-Schutzimpfung haben. Für die Kontaktpersonen schwangerer oder pflegebedürftiger Personen stehen unten unter "Informationsmaterial / Formulare" entsprechende Vordrucke für den Nachweis zur Verfügung.
Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt:
- Nachweis der Impfberechtigung
- Personalausweis
- Aufklärungsbogen* (ausgefüllt)
- Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben)
- Impfausweis (wenn vorhanden)
* Die Dokumente können Sie unter "Informationsmaterial / Formulare" einsehen, herunterladen und ausdrucken.
Impfen im Impfzentrum für Beschäftigte in der ambulanten Pflege und in Rettungsdiensten
Ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste können für ihr Team Impftermine vereinbaren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich die Beschäftigten einzeln mit dem Callcenter in Verbindung setzen.
Tel. 0385 20271115
montags bis freitags: von 8 Uhr bis 20 Uhr
Wochenende und Feiertage: von 9 bis 16 Uhr
Eine Einladung vom LAGuS ist dazu nicht erforderlich und wird auch nicht versendet.
Für das Telefonat wird benötigt:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- die Postleitzahl des Wohnorts der zu impfenden Person
- Stift und Papier, um die Termine zu notieren
Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt:
- Arbeitgeber-Bescheinigung über die Tätigkeit in der ambulanten Pflege oder im Rettungsdienst
- Personalausweis
- Aufklärungsbogen* (ausgefüllt)
- Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben)
- Impfausweis (wenn vorhanden)
* Diese Dokumente stehen unter "Informationsmaterial / Formulare" zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Musik in Impfhotline Mecklenburg-Vorpommern (Tel: 0385 20271115):
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Impfen im Impfzentrum für Personen, die regelmäßig in Alten- und Pflegeheimen tätig sind
Personen, die regelmäßig in Alten- und Pflegeheimen tätig sind, können sich bereits jetzt impfen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Beschäftigte in den Bereichen Physiotherapie, Ergo- und Logopädie und aus dem Heilmittelbereich, aber auch aus der Seelsorge, sowie alle weiteren Personen, die regelmäßig und direkt für die Bewohnerinnen und Bewohner tätig sind.
Die Bestätigung einer solchen regelmäßigen Tätigkeit ist Voraussetzung dafür, um mit dem Callcenter Impftermine zu vereinbaren.
Alle stationären Einrichtungen verfügen über ein entsprechendes Formular und können damit die Tätigkeit bestätigen.
Kontakt zum Callcenter:
Tel. 0385 20271115
montags bis freitags: von 8 Uhr bis 20 Uhr
Wochenende und Feiertage: von 9 bis 16 Uhr
Eine Bestätigung oder Einladung vom LAGuS ist dazu nicht erforderlich und wird auch nicht versendet.
Für das Telefonat wird benötigt:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
- die Postleitzahl des Wohnorts der zu impfenden Person
- Stift und Papier, um die Termine zu notieren
Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt:
- Bestätigung der stationären Einrichtung über die regelmäßige Tätigkeit in der stationären Einrichtung
- Personalausweis
- Aufklärungsbogen* (ausgefüllt)
- Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben)
- Impfausweis (wenn vorhanden)
* Diese Dokumente stehen unter "Informationsmaterial / Formulare" zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Musik in Impfhotline Mecklenburg-Vorpommern (Tel: 0385 20271115):
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Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Christian-Ludwig-Straße 1
19288 Ludwigslust
Putlitzer Str. 56
19370 Parchim
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Sporthalle der Beruflichen Schule
Warendorfer Straße 14
17192 Waren (Müritz)
(Anfahrtskizze)
Landkreis Nordwestmecklenburg
Am Ploggensee 4
23936 Grevesmühlen
Störtebeker Str. 6
23966 Wismar
Landkreis Rostock
Flughafenstr. 1
18299 Laage
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Brandteichstr. 20
17489 Greifswald
Große Kirchstraße 18
17309 Pasewalk
Landkreis Vorpommern-Rügen
Rostocker Chaussee 110
18437 Stralsund
Markt 12
18528 Bergen auf Rügen
Rassegeflügelzuchtverein "1877 Trebeltal" Grimmen e. V.
Gartenweg 1
18507 Grimmen
Georg-Adolf-Demmler-Straße 6
18311 Ribnitz-Damgarten
Sporthalle
Kastanienallee 7
18334 Bad Sülze
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Zur Hansemesse 1 -2
18106 Rostock
Landeshauptstadt Schwerin
Wittenburger Str. 118
19059 Schwerin
Hinweis zu den Fahrtkosten
Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, VOR Besuch des Impfzentrums bei der Krankenkasse nachzufragen, ob Fahrtkosten übernommen werden. Dies ist unter ganz bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel für
- pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 4 oder 5
- pflegebedürftige Personen mit Pflegestufe 3, wenn sie dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
- schwerbehinderte Menschen mit folgenden Merkzeichen:
- aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Bl (blind)
- TBl (taubblind)
- H (hilflos)
Wem generell Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen erstattet werden (Chemo- oder Strahlentherapie ist denkbar, aber auch hohe Einschränkungen in der Mobilität), sollte ebenfalls bei der Krankenkasse nachfragen.
Allein ein Wohnort fernab des Impfzentrums und ein Alter über 80 Jahre und Vorerkrankungen reichen nicht aus. Empfohlen wird, möglichst familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aktuell wird alles unternommen, um die Zahl der Anlaufstellen für das Impfen zu erhöhen und Wege damit zu verkürzen.
Privatversicherte sollten mit Blick auf eine eventuelle Fahrtkostenerstattung ebenso vorab Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten, da es hier unterschiedliche Tarife und Vereinbarungen gibt.
Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung
Telefon 116 117, dann Taste 1. Dort erreichen Sie das Servicecenter des Bundesministeriums für Gesundheit und erhalten allgemeine Informationen zum Thema "Impfen gegen Corona".
Zu diesem Thema gibt es auch zahlreiche Materialien im Internet. Hier sind Links zu den Informationen von Bundesbehörden zusammengestellt.