Akute Respiratorische Erkrankungen (ARE)

Als ARE werden typische Erkältungs­krank­heiten mit Symptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber sowie weitere Erkrankungen wie Bronchitis, Hals- oder Lungenentzündung bezeichnet. Ausgelöst werden können ARE durch verschiedene Viren und andere Krankheitserreger.

Die Beobachtung und Bewertung von ARE ist ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes. Das ARE-Monitoring erfolgt von der 40. bis zur 15. Kalenderwoche und umfasst damit insbesondere die Herbst- und Wintermonate, in denen Atemwegserkrankungen besonders häufig auftreten.

Landkreis Ludwigslust-Parchim Hansestadt Rostock Landkreis Rostock Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Nordwestmecklenburg Landeshauptstadt Schwerin Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen Landesamt für Innere Verwaltung

Landkreis Ludwigslust-Parchim

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

Landkreis Nordwestmecklenburg

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

Hansestadt Rostock

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

Landkreis Rostock

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

Landeshauptstadt Schwerin

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

Landkreis Vorpommern-Greifswald

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

Landkreis Vorpommern-Rügen

* Die Inzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankten pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landkreises.

* Erkrankungsinzidenz beschreibt die Anzahl der Erkrankte pro 100.000 Einwohner derselben Altersgruppe

* Hospitalisierungsinzidenz beschreibt die Anzahl der hospitalisierten Personen pro 100.000 Erkrankten.

Meldepflicht

Für drei wichtige Erreger besteht nach dem § 7 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Meldepflicht: Influenzaviren, SARS-CoV-2 und das Respiratorische Synzytialvirus (RSV). Entsprechende Laborbefunde werden vom zuständigen Gesundheitsamt an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt. Für COVID-19 (verursacht durch SARS-CoV-2) besteht darüber hinaus eine Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 IfSG für Erkrankungs- und Verdachtsfälle sowie Todesfälle. Für andere Erreger, die ebenfalls ARE verursachen können, besteht keine allgemeine Meldepflicht nach dem IfSG. Dieser Bericht berücksichtigt daher ausschließlich Influenza, SARS-CoV-2 und RSV.

Die gemeldeten Fälle bilden dabei allerdings das tatsächliche Erkrankungsgeschehen nicht vollständig ab, da nicht alle erkrankten Personen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen oder getestet werden. Die Meldedaten sind dennoch gut geeignet, um Veränderungen und Trends bei der Verbreitung der Erreger zu erkennen und die aktuelle Saison mit vergangenen Saisons zu vergleichen.

Prävention

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