Arzneimittelbestellungen im Internet

Ist die Arzneimittelbestellung im Internet legal?

Das Verbringen (die Einfuhr per Postsendung) von nicht zugelassenen Arzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das deutsche Arzneimittelrecht kennt nur wenige Ausnahmen vom Importverbot für Arzneimittel. Produkte können darüber hinaus nicht deklarierte oder mangelhafte Inhaltsstoffe enthalten und die Gesundheit gefährden.

Um die Einfuhrfähigkeit zu ermitteln, übersenden die Zolldienststellen in Mecklenburg-Vorpommern die per Postsendung verbrachten Arzneimittel bzw. Produkte, die im Verdacht stehen, als Arzneimittel deklariert werden zu können, an die Arzneimittelprüfstelle im LAGuS. Aufgrund der Vielzahl der Verfahren hat das LAGuS ein Merkblatt "Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verbringung ausländischer Arzneimittel" bereitgestellt, das als Download unter "Informationsmaterial / Formulare" verfügbar ist.

Elektronische Anfragen senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
zollanfragen.gesundheit@lagus.mv-regierung.de

Die globale Vernetzung via Internet macht es heute einfacher denn je, alle möglichen Produkte aus nahezu allen Ländern der Erde per Klick zu bestellen. Zu diesen Produkten gehören auch Arzneimittel bzw. Produkte, deren Wirkstoffe diese Produkte zu einem Arzneimittel im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes werden lassen. Vielen Internetseiten sieht man es nicht einmal an, dass die Versendung aus dem Ausland erfolgt oder die gelieferten Arzneimittel gefährliche Wirkstoffe enthalten. Wer im Internet bestellt, sollte die Seiten genau prüfen. Fehlt beispielsweise ein Impressum oder ist dort die deutsche Bestell-Hotline einer ausländischen Firma angegeben, ist besondere Vorsicht geboten.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Verbringung ausländischer Arzneimittel

Stand: Oktober 2023