Apotheken
Die Apotheken haben den gesetzlichen Auftrag, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Gegenwärtig gibt es in Mecklenburg-Vorpommern etwa 420 öffentliche Apotheken und neun Krankenhausapotheken.
Zur Sicherstellung der qualitäts- und bedarfsgerechten Arzneimittelversorgung wurden in Apothekengesetz und Apothekenbetriebsordnung umfassende rechtliche Anforderungen definiert. Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 wurden die Anforderungen mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Arzneimittelsicherheit (insbesondere bei der Arzneimittelherstellung sowie bei der Information und Beratung) den aktuellen Anforderungen angepasst.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ist die zuständige Behörde für die Erteilung der
- Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken nach § 1 Apothekengesetz (ApoG)
- Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke oder von Apotheken nach § 2 Abs. 4 ApoG zur Pacht nach § 9 ApoG
- Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nach § 11a ApoG
- Genehmigung der Verträge zur Versorgung von Bewohnern von Heimen nach § 12a ApoG
- Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke nach § 13 ApoG
- Genehmigung der Verträge zur Versorgung eines Krankenhauses nach § 14 Abs. 3 und 4 ApoG
- Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a Arzneimittelgesetz (AMG), sofern die Großhandlung zu einer öffentlichen Apotheke gehört.
Darüber hinaus verantwortet das LAGuS die Abnahmebesichtigung bei der Neueröffnung von Apotheken sowie die Regelbesichtigung der Apotheken entsprechend der Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und ist zuständige Behörde für Benachrichtigungen zu Arzneimittelrisiken (z. B. Qualitätsmängel, Fälschungen oder Missbrauch) nach § 21 Apothekenbetriebsordnung. Auch der Verkehr mit Betäubungsmittel wird in die Überwachung einbezogen.
Die genannten Aufgaben werden vom Dezernat Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle wahrgenommen.