Drug-Checking
Im Juni 2023 wurden durch Änderungen im Betäubungsmittelgesetz (§ 10 BtMG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Modellvorhaben zum Drug-Checking geschaffen. Die zuständigen Landesbehörden können somit eine Erlaubnis für Modellvorhaben zur qualitativen und quantitativen chemischen Analyse von mitgeführten, nicht ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erteilen, wenn mit der Analyse eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung über die Folgen des Konsums für die die Betäubungsmittel besitzende Person verbunden ist (Drug-Checking-Modellvorhaben). Durch diese präventiv-gesundheitspolitisch begründeten Projekte können die gesundheitlichen Gefahren, die mit dem Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen und Zubereitungen verbunden sind, besser erkannt und eventuell vermindert werden. Schäden durch Drogenkonsum sollen reduziert werden.
Die Landesverordnung über die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen (Drug-Checking-Landesverordnung – DrCheckLVO M-V), mit der die Vorgaben von § 10b BtMG umgesetzt worden sind, ist Ende Mai 2024 in Kraft getreten. Damit besteht die Grundlage für die Erteilung entsprechender Erlaubnisse auf Landesebene. Sowohl stationäre als auch mobile Projekte sind vorgesehen. Die Antragsteller müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein.
Anfragen und Erlaubnisanträge können per E-Mail an das Dezernat Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle der Gesundheitsabteilung des LAGuS gerichtet werden. Die Antragsunterlagen sollten dabei unter vollständiger Beachtung der §§ 3 und 6 DrCheckLVO M-V und entsprechend geordnet eingereicht werden.