Konzessionen

Neuerteilung von Konzessionen

Eine Konzession (Bewilligung) benötigen alle Kliniken mit stationärer Versorgung, die als Privat­kranken­anstalten gewinnorientiert arbeiten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist für die Konzessionierung von Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.

Kontakt

Dr. Simone Rogge
Telefon: 0385 588-59180

Änderung einer bestehenden Konzession

Anzeigepflichtige Änderungen gem. Konzessionserteilung:

  •  Wechsel
    • des Trägers
    • des Geschäftsführers
    • des Ärztlichen Leiters und/oder des Stellvertreters
  • Änderungen der vorhandenen Fachabteilungen
  • Erhöhung der Bettenzahl um mehr als 10

Benötigte Unterlagen – vorzugsweise in digitaler Form:

  • Träger- und Geschäftsführerwechsel
  • Handelsregisterauszug
  • Änderung der Geschäftsführung
  • Handelsregisterauszug
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Änderung der Ärztlichen Leitung und/oder des Stellvertreters
  • Anstellungsvertrag
  • Approbationsurkunde
  • Nachweise über Facharztanerkennungen
  • Bestätigung der Ärztekammer, dass keine standesgerichtlichen Verfahren eingeleitet sind

Kontakt

Acole Braun
Telefon: 0385 588-59920