Konzessionen
Neuerteilung von Konzessionen
Eine Konzession (Bewilligung) benötigen alle Kliniken mit stationärer Versorgung, die als Privatkrankenanstalten gewinnorientiert arbeiten. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist für die Konzessionierung von Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Kontakt
Dr. Simone Rogge
Änderung einer bestehenden Konzession
Anzeigepflichtige Änderungen gem. Konzessionserteilung:
- Wechsel
- des Trägers
- des Geschäftsführers
- des Ärztlichen Leiters und/oder des Stellvertreters
- Änderungen der vorhandenen Fachabteilungen
- Erhöhung der Bettenzahl um mehr als 10
Benötigte Unterlagen – vorzugsweise in digitaler Form:
- Träger- und Geschäftsführerwechsel
- Handelsregisterauszug
- Änderung der Geschäftsführung
- Handelsregisterauszug
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde)
- Änderung der Ärztlichen Leitung und/oder des Stellvertreters
- Anstellungsvertrag
- Approbationsurkunde
- Nachweise über Facharztanerkennungen
- Bestätigung der Ärztekammer, dass keine standesgerichtlichen Verfahren eingeleitet sind
Kontakt
Acole Braun