Zentrale Adoptionsstelle
Die Zentrale Adoptionsstelle ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Personen, die sich für eine internationale Adoption interessierten. Sie berät über die gesetzlichen Rahmenbestimmungen der Auslandsadoption, deren Wirkung und über die Voraussetzungen, die bei einer Adoption erfüllt sein müssen.
Privat organisierte internationale Adoptionen sind gemäß § 2b des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) verboten. Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, muss sich an die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes oder einen staatlich anerkannten freien Träger wenden.
Die Zentrale Adoptionsstelle ist auch Informationsstelle für Behörden, Ämter und andere Stellen, die mit inländischen Adoptionen oder Adoptionen mit Auslandsbezug befasst sind. Sie unterstützt die Adoptionsvermittlungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern durch Beratung, die Bereitstellung von Informationsmaterial und regelmäßige Fortbildungen. Dies umfasst insbesondere grundsätzliche rechtliche und fachliche Fragen, Adoptionen mit Auslandsbezug, die Vermittlung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen sowie die Begleitung komplexer Einzelfällen.
Die Zentrale Adoptionsstelle ist die zuständige Behörde für:
- die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
- die Zustimmung zur Bildung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter
- die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an Jugendämter hinsichtlich der personellen Mindestbesetzung einer Adoptionsvermittlungsstelle mit Fachkräften