Feuerwerk zum Jahreswechsel
Viele Menschen werden das private Silvester-Feuerwerk in den vergangenen zwei Jahren vermisst haben. In diesem Jahr ist das Kaufen von Feuerwerk wieder erlaubt, es kann aber gefährlich sein. „Wer nicht vorsichtig ist, wird unter Umständen Verbrennungen, starke Verletzungen und irreversible Schädigungen der Augen und Ohren davontragen, die das ganze restliche Leben beeinträchtigen können“, warnt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Fachleute des LAGuS waren im Dezember unterwegs und überprüften stichprobenartig in Mecklenburg-Vorpommern, ob die Sicherheit von Raketen und Böllern gegeben ist. In diesem Jahr können die üblichen Silvesterknaller und Raketen vom 29. bis zum 31. Dezember erworben werden. Das Abbrennen dieses Feuerwerks der Kategorie F2 ist dann nur im Verlauf der beiden Tage um den Jahreswechsel, Silvester und Neujahr, gestattet.
Feuerwerkskörper bergen erhebliche Risiken. Verbundfeuerwerk z. B. kann bis zu 2000 Gramm Explosivstoff enthalten. Wird so eine Batterie erst einmal gezündet, ist sie nicht mehr zu stoppen. Durch leichtsinnige oder unsachgemäße Handhabung von Pyrotechnik kann es zu Augenverletzungen, Verbrennungen und sogar zu Verstümmelungen kommen. Deshalb ist der Umgang mit Silvesterböllern und Raketen, also Feuerwerk der Kategorie F2, für Personen unter 18 Jahren verboten. Feuerwerkskörper der Kategorie F1, darunter fallen z. B. Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, können das gesamte Jahr über von Personen ab einem Alter von zwölf Jahren erworben und abgebrannt werden. Feuerwerkskategorie und Altersbeschränkung müssen auf jedem Produkt angegeben werden. Man findet diese Angaben in der Regel auf der Rückseite des Produkts. Die Kategorie, die von der Zulassungsstelle vergeben wurde, ist in der Mitte der Registriernummer vermerkt.
Neben diesen naheliegenden Gefahren durch den Sprengstoff sind auch Gehörschäden durch die hohen Schallpegel zu befürchten. Jährlich erleiden nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e. V. viele Tausend Menschen in Deutschland Verletzungen des Innenohres durch explodierende Feuerwerkskörper. Die Symptome eines Knall- oder Explosionstraumas können Ohrenschmerzen, Schwindel und eine gedämpfte Geräuschwahrnehmung oder Tinnitus, also ein dauerhaftes Ohrengeräusch, sein. Diese Beeinträchtigungen klingen zwar meistens wieder ab, in vielen Fälle bleibt das Gehör jedoch lebenslang geschädigt.
Das Tückische an den Explosionsgeräuschen sind die kurzen Einwirkzeiten von etwa 25 Millisekunden. Bei einer so kurzen Expositionsdauer ist die Lautstärkeempfindung stark eingeschränkt, weshalb man das Geräusch nicht als so belastend wahrnimmt. Ihre gefährliche Wirkung verlieren die Geräusche jedoch nicht. Ab einzelnen Schalldruckpegeln von etwa 130 Dezibel (dB) kann es auch bei kurzzeitiger Einwirkung schon zu Gehörschädigungen kommen. Dieser Wert wird in direkter Nähe zur Explosion vieler Feuerwerkskörper überschritten. Die Entfernung zum Explosionsort ist hierfür entscheidend. Unterhalb von zwei bis drei Metern Abstand steigt die Gefahr für das Gehör schnell an.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur im Freien abgebrannt werden. Der vorgesehene Sicherheitsabstand für Böller aus dieser Kategorie beträgt acht Meter. Hält man diesen ein, ist durch die behördliche Prüfung sichergestellt, dass der Schallpegel nicht über 120 dB liegt. Aber auch bei diesem Schalldruckpegel kann es bereits zu vorübergehenden Vertäubungen kommen. Diese sind in der Regel ungefährlich, wenn den Ohren anschließend ausreichend Zeit in Ruhe zur Verfügung steht, damit sie sich erholen können. Für die Ohren kann es aber durchaus gefährlich werden, wenn mehrere solcher Schallereignisse einander folgen, ohne dass Erholungszeit gegeben ist.
Wer sich schützen will, sollte in der Silvesternacht einen Gehörschutz tragen und auf ausreichend Sicherheitsabstand zu Feuerwerkskörpern achten. Dabei sollte auch auf andere Menschen geachtet werden, da viele der in Krankenhäusern zu Neujahr behandelten Verletzten durch nicht selbst gezündete Feuerwerkskörper geschädigt werden. Starker Alkoholkonsum oder andere Rauschmittel vermindern das Risikoempfinden und die Fähigkeit, vorausschauend zu handeln. Die Gefahr für sich selbst und andere erhöht sich entsprechend.
Wer nach dem Böllern Tinnitus oder Ohrenschmerzen verspürt oder noch am nächsten Tag ein gedämpftes Hörempfinden wahrnimmt, sollte möglichst schnell einen Facharzt aufsuchen. Am Neujahrstag ist es in jedem Fall ratsam, dem Gehör eine Erholungspause zu gönnen.
Zudem gelangen durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper giftige Stoffe in die Luft, die Atembeschwerden und Asthmaanfälle auslösen können. Darum sollte man sich nie direkten in eine Rauchwolke stellen. „Achten Sie am Silvesterabend vor allem auf Kinder. Sie sollten aus sicherer Entfernung dem Feuerwerk zusehen“, empfiehlt Dr. Heiko Will.
Besondere Vorsicht ist bei illegal eingeführten Knallkörpern z. B. aus Osteuropa geboten. Deren Explosionskraft liegt oft deutlich über derjenigen von in Deutschland erhältlichen Knallkörpern. Das Abbrennen illegal eingeführter oder selbst hergestellter Feuerwerkskörper ist zum einen extrem gefährlich und zum anderen verboten und wird als Straftat geahndet. Eine Straftat ist es auch, pyrotechnische Gegenstände zu öffnen oder zu verändern. Außerdem ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen allgemein verboten.
Zu guter Letzt: Das LAGuS ist die Behörde, der gewerbliche Feuerwerke in MV anzuzeigen sind, beispielsweise die großen Pyro-Shows zum Jahreswechsel an den Seebrücken der Urlaubsorte oder die „Pyro Games“ in Rostock. 2022 wurden dem LAGuS wieder mehr als 430 solcher Feuerwerke angezeigt, nachdem es in den ersten beiden Jahren der Pandemie deutlich weniger waren: knapp 190 im Jahr 2020 und 282 im Jahr 2021.