Elterngeld, ElterngeldPlus

Elterngeld

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Familie

Das (Basis)Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es wird an Mütter und Väter für maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil muss dabei mindestens zwei und kann höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. In diesem Rahmen können sich Mutter und Vater den Zeitraum frei untereinander aufteilen.

Elterngeld Plus

Steigen Mütter oder Väter schon während des Bezuges von Elterngeld mit Teilzeittätigkeit beruflich wieder ein, ist die Entscheidung für Elterngeld Plus gegebenenfalls attraktiv.

Ein (Basis)Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Die Bezugszeit verdoppelt sich. Jedoch beträgt das Elterngeld Plus höchstens die Hälfte des (Basis)Elterngeldes das zustünde, wenn während des Bezuges keine Einnahmen bestehen.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für höchstens vier Monate ElterngeldPlus.

Alleinerziehende können ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.

 

So beantragen Sie Elterngeld

Das Antragsformular finden Sie unter "Informationsmaterial / Formulare".

Elterngeld können Sie auch mit elektronischer Unterstützung beantragen. Ein digitaler Antragsassistent hilft Ihnen beim Ausfüllen des Antrags: ElterngeldDigital

Danach drucken Sie das Dokument aus, unterschreiben und schicken es per Post an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).

Den Antrag auf Elterngeld können Sie einreichen in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.

 

Weitere Informationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert über die wichtigsten Regelungen, die das Gesetz vorsieht. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen beantwortet: https://familienportal.de

Informationen zum Bundeselterngeld im Überblick stellt das BMFSFJ auch in russischer und ukrainischer Sprache bereit.

Mit Hilfe des Elterngeldrechners können Sie beispielhaft die Höhe des Elterngeldes errechnen, das Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Einkommenssituation zusteht. Elterngeld wird schriftlich beantragt. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Elterngeld und Elternzeit
Informationen zum Elterngeld auf Ukrainisch
Informationen des BMFSFJ zum Elterngeld auf Ukrainisch
Informationen des BMFSFJ zum Elterngeld auf Russisch

Formulare / Anträge

Online-Antrag (aktuell nur nutzbar für Geburten bis 31. März 2024)
Antrag für Geburten bis zum 31. März 2024 (ausfüllbare PDF-Datei zum Ausdrucken)
Antrag für Geburten ab dem 1. April 2024 (ausfüllbare PDF-Datei zum Ausdrucken)
Informationen zum Datenschutz Elterngeld (BEEG)