Abrechnungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Um Jugendliche beim Übergang in das Arbeits- und Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit und ihrer körperlichen Entwicklung zu schützen, müssen sie vor Aufnahme ihrer ersten Beschäftigung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.

Jugendlich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Den notwendigen Untersuchungsberechtigungsschein (Erst-, Nachuntersuchung und außerordentliche Nachuntersuchung), welcher grundsätzlich für jede Untersuchung nur einmal erteilt wird, erhalten Jugendliche bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde.

Abrechnung

Generell erfolgt die Abrechnung der Untersuchungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) mittels der von der KV vergebenen Symbolnummern. Für weitere Informationen wenden sich Ärztinnen und Ärzte bitte direkt an die KVMV.

Abrechnungen durch Ärztinnen und Ärzte, die nicht mit der KVMV abrechnen, erfolgen über das Abrechnungsformular (unter Informationsmaterial/Formulare) direkt mit dem Gewerbeärztlichen Dienst im LAGuS.

Die Kosten einer Untersuchung werden nur erstattet, wenn die Ärztin oder der Arzt bei Rückfragen folgende Dokumente vorlegen kann:

  • Untersuchungsberechtigungsschein inkl. Untersuchungsbogen (gemäß Jugend­arbeits­schutz­untersuchungs­verordnung - JArbSchUV vom 16. Oktober 1990 - BGBI. I S. 2221, die durch Artikel 19 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 - BGBI. 2024 I Nr. 411 geändert worden ist)
  • Überweisungsbogen für Ergänzungsuntersuchungen gemäß § 38 JArbSchG

Die Unterlagen sind in der Praxis für zehn Jahre aufzubewahren.

Eine Vergütung erfolgt nur bei Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Untersuchung 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Untersuchungen von Volljährigen werden nicht honoriert.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Formulare / Anträge

Abrechnungsformular für Ärztinnen und- ärzte, die nicht mit der KVMV abrechnen

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchUV)