Beratung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge / Betriebsbegehungen

Arbeitsmedizinische VorsorgeDetails anzeigen
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind notwendig zur Vorbeugung / Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufserkrankungen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schließt diese Vorsorgeuntersuchungen bei bestimmten Gefährdungen und nach Beurteilung der Arbeitsbedingungen ein.

Diese Untersuchungen sind nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) durch Fachärzte für Arbeitsmedizin bzw. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchzuführen. Deren Bestellung ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle im LAGuS (Staatliche Gewerbeärzte) berät Arbeitgeber bei der Bestellung von Betriebsärzten und Betriebsärzte bei der Organisation und Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen sowie bei besonderen Problemstellungen, die sich aus den Vorsorgeuntersuchungen ergeben.

Betriebsbegehungen

Unter Betriebsbegehung ist die systematische Inspektion eines Unternehmens oder einer Arbeitsstätte zur Überprüfung von Sicherheits- und Gesundheitsaspekten und im Einzelfall zur Besichtigung ausgewählter Arbeitsplätze zu verstehen. Sie dient dazu, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu kontrollieren und Arbeitsprozesse zu optimieren, um die Entstehung von berufsbedingten Erkrankungen möglichst zu verhindern.

Informationsmaterial / Formulare

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)
Informationen zur DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des Verbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Fassungen der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der einzelnen Unfallversicherungsträger als PDF-Download