Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Die Arbeit hinter dem Lenkrad eines Lastkraftwagens oder Omnibusses ist mit hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Fahrpersonals verbunden. Überbeanspruchungen durch Übermüdung führen immer wieder zu Reisebus- und LKW- Unfällen. Die Verantwortung aller Beteiligten ist sehr groß. Das Fahrpersonal ist verpflichtet Arbeitszeitnachweise mitzuführen, und zwar vom laufenden Tag und den vorausgegangenen 28 Kalendertagen.
Die Regelungen zu Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für Fahrer und Beifahrer im Güter- und Personenbeförderungsverkehr werden unter dem Oberbegriff "Sozialvorschriften im Straßenverkehr" zusammengefasst. Sie zählen als Arbeitszeitregelungen zum Bereich des sozialen Arbeitsschutzes.