Sozialvorschriften im Straßenverkehr

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Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Die Arbeit hinter dem Lenkrad eines Lastkraftwagens oder Omnibusses ist mit hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des Fahrpersonals verbunden. Überbeanspruchungen durch Übermüdung führen immer wieder zu Reisebus- und LKW- Unfällen. Die Verantwortung aller Beteiligten ist sehr groß. Das Fahrpersonal ist verpflichtet Arbeitszeitnachweise mitzuführen, und zwar vom laufenden Tag und den vorausgegangenen 28 Kalendertagen.

Die Regelungen zu Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für Fahrer und Beifahrer im Güter- und Personenbeförderungsverkehr werden unter dem Oberbegriff "Sozialvorschriften im Straßenverkehr" zusammengefasst. Sie zählen als Arbeitszeitregelungen zum Bereich des sozialen Arbeitsschutzes.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Lenk- und Ruhezeiten - Informationen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM ehemals BAG)

Formulare / Anträge

Formularservice des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM ehemals BAG)