Inklusionsamt: Neuer Name dokumentiert Wandel

30.03.2023  | LAGuS  | LAGuS

Am 03.04.2023 wird das Integrationsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zum Inklusionsamt. Die Umbenennung spiegelt den veränderten gesellschaftlichen Anspruch der Behörde wider.

„Jeder Mensch mit seinen individuellen Fähigkeiten gehört in unsere Mitte. Deshalb wollen wir gemeinsam dafür sorgen, dass alle teilhaben und mitmachen können“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese aus diesem Anlass. „Inklusion bedeutet dabei die selbstverständliche Zugehörigkeit in allen Lebensstrukturen und Bereichen“, so Drese.

Schwerpunkt im Inklusionsamt bleibt die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Dazu gehört unter anderem, die Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu sichern und die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze zu unterstützen. „Wir suchen mit Arbeitgebern nach Möglichkeiten, die Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Menschen im berufsfähigen Alter zu nutzen und ihre Firmen und Institutionen auf diesem Wege zu bereichern“, verdeutlicht Dr. Will.

Die Sicherung bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wurde im Jahr 2022 (für 936 schwerbehinderte Menschen) mit knapp 3,9 Millionen Euro gefördert. Zudem haben Menschen mit Schwerbehinderung Zuschüsse in Höhe von etwa 465.000 Euro aus der Ausgleichsabgabe erhalten, darunter fast 390.000 Euro für eine notwendige Arbeitsassistenz. Im Durchschnitt waren im Jahr 2022 etwa 4.100 schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos, 4,6 Prozent weniger als im Vorjahr.

Das Inklusionsamt hat in seinem 32-jährigen Bestehen mehrmals seinen Namen geändert. Nach der Wende wurde es zunächst als Hauptfürsorgestelle gegründet. 2002 erfolgte die Umbenennung in Integrationsamt. Insgesamt sind hier 25 Beschäftigte an den Standorten Rostock, Schwerin und Neubrandenburg tätig.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, das das Integrationsamt in Inklusionsamt umbenennt.