LAGuS startet ARE-Berichterstattung für die Herbst- und Wintersaison

Neue Internetseite informiert wöchentlich über Influenza, COVID-19 und RSV in Mecklenburg-Vorpommern

09.10.2026  | LAGuS  | LAGuS

Mit Beginn der Herbst- und Wintersaison startet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) wieder die wöchentliche Berichterstattung zu den Akuten Respiratorischen Erkrankungen (ARE) in Mecklenburg-Vorpommern. „Das ARE-Monitoring läuft von der 40. bis zur 15. Kalenderwoche des Folgejahres und umfasst damit die Zeit, in der Atemwegserkrankungen besonders häufig auftreten“, betont Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

ARE steht für Akute Respiratorische Erkrankungen. Dazu zählen unter anderem Erkrankungen mit Symptomen wie Husten, Schnupfen oder Fieber sowie Bronchitis, Hals- oder Lungenentzündungen. „Die Beobachtung und Bewertung der Entwicklung von ARE ist ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes in unserem Land“, so Drese.

Die Berichterstattung erfolgt analog zur bundesweiten ARE-Berichterstattung des RKI. Die eingehenden Meldedaten werden durch das LAGuS wöchentlich für Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet und auf der neu gestalteten ARE-Seite veröffentlicht.

Zur ARE-Seite des LAGuS

Die neue Darstellung ermöglicht einen schnellen Überblick über fünf Bereiche:

  • Aktuelle Saison: Entwicklung der gemeldeten Fälle von Influenza, COVID-19 und RSV im Saisonverlauf
  • Regionale Verteilung: Darstellung der gemeldeten Fälle nach Landkreisen und kreisfreien Städten
  • Altersverteilung: Entwicklung der Fälle in den verschiedenen Altersgruppen
  • Krankheitsschwere: Entwicklung der Hospitalisierungsinzidenzen
  • Saisonvergleich: Vergleich der aktuellen Entwicklung mit den vergangenen Saisons

„Die Daten werden wöchentlich aktualisiert und machen Veränderungen und Trends bei der Verbreitung der drei Erreger sichtbar“, verdeutlicht der Erste Direktor des LAGuS, Dr. Heiko Will.

Meldedaten zu drei wichtigen Atemwegserregern:
Für Influenzaviren, SARS-CoV-2 und das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) besteht nach § 7 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht. Die entsprechenden Laborbefunde werden von den zuständigen Gesundheitsämtern an das LAGuS und das Robert Koch-Institut übermittelt. Für COVID-19 besteht darüber hinaus nach § 6 Abs. 1 IfSG eine Meldepflicht für bestimmte Erkrankungs- und Todesfälle.

Der Bericht berücksichtigt ausschließlich Influenza, SARS-CoV-2 und RSV. Für andere Erreger, die ebenfalls akute respiratorische Erkrankungen verursachen können, besteht keine allgemeine Meldepflicht.

Will: „Die gemeldeten Fälle bilden das tatsächliche Erkrankungsgeschehen nicht vollständig ab, da nicht alle erkrankten Personen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen oder getestet werden. Sie sind jedoch geeignet, Trends und Veränderungen in der Verbreitung der drei Erreger zu erkennen und die aktuelle Saison mit vergangenen Saisons zu vergleichen.“

Die Expertinnen und Experten des LAGuS begleiten die Entwicklung und informieren die Bevölkerung über die aktuelle Situation und notwendige Schutzmaßnahmen, sobald es die epidemiologische Lage erfordert.