Schnelle Hilfen
Soforthilfe für traumatisierte Opfer von Gewalttaten
Opfer von Gewalttaten mit psychischen Problemen können in Kliniken mit speziellen Traumaambulanzen schnell Hilfe erhalten. Auch Zeuginnen und Zeugen von Gewalttaten können ärztliche sowie psychologische Beratung und Behandlung erhalten.
Was ist ein Trauma im Sinne des SGB XIV?
Ein Trauma (Verletzung/Wunde) kann infolge einer kurzzeitigen oder länger dauernden Gewalteinwirkung, die außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung liegt, nicht nur in körperlichen, sondern auch in psychischer Hinsicht auftreten.
Ein psychisches Trauma kann als Reaktion auf eine bedrohliche oder erschütternde (Gewalt-)Erfahrung, die für fast jeden belastend wäre, auftreten: zum Beispiel nach Erleben (auch als Zeuge) von Gewalttaten, Vergewaltigungen, Überfällen, Entführungen, Geiselnahmen, Terroranschlägen…
Grundsätzlich kann jeder Mensch von einer psychisch traumatisierenden Erfahrung betroffen sein und anschließend unter den Folgen leiden. Eine frühe Intervention hilft, Spätfolgen zu verhindern.
Wie zeigt sich ein Trauma?
Die Reaktion auf eine psychische Traumatisierung äußert sich individuell unterschiedlich. Folgende Symptome können bei einer akuten Traumatisierung auftreten:
- ständig wiederkehrende, belastende, ungewollte Erinnerungen an das Trauma
- begleitende Angstzustände, Angst vor dem Einschlafen
- Albträume
- Schlafstörungen
- Erinnerungslücken
- erhöhte Schreckhaftigkeit
- Nervosität, Reizbarkeit
- Konzentrationsschwäche
- Erschöpfungsgefühl
- Vermeidungsverhalten mit sozialem Rückzug
- Interessenverlust
- gedrückte Stimmung
- körperliche Symptome im Bereich des Magen-Darm-Traktes, Kopf- und Rückenschmerzen
Welche Hilfen kann ich erwarten?
- Beratung und Information
- diagnostische Abklärung
- Hilfe im Umgang mit als überwältigend erlebten Gefühlen
- Hilfe bei der Wiederherstellung von Sicherheit und Kontrollfähigkeit
- Förderung individueller Bewältigungsmöglichkeiten
- Therapie bestehender akuter Belastungssymptome
- integrative traumaspezifische Kurzpsychotherapie (u. a. EMDR)
- Erfassen möglicher individuell vorbestehender Belastungsfaktoren
- wenn erforderlich, Vermittlung in eine längere Fachpsychotherapie
- Hilfe zur Vorbeugung erneuter Traumatisierung
- Vorbeugung von Folgestörungen
Wann ist eine Anmeldung möglich und wie melde ich mich an?
Sie können sich selbstständig als Opfer einer Gewalttat mit oder ohne den Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes/einer niedergelassenen Ärztin, über eine Polizeidienststelle (z. B. anlässlich der Protokollierung des Vorfalls oder Stellung eines Strafantrages) oder mit Hilfe von Opferberatungsstellen (z. B. Weisser Ring) in der Traumaambulanz melden. Sie erhalten dann kurzfristig einen ersten Termin in der Ambulanz.
Wer trägt die Behandlungskosten?
Die Kosten für die ersten Gespräche werden auf jeden Fall in vollem Umfang durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernommen. Hierzu ist es notwendig, einen Antrag nach dem SGB XIV zu stellen.
An wen kann ich mich wenden?
Nähere Informationen zum Anspruch auf Versorgung nach dem SGB XIV bietet das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Dezernat Soziale Entschädigung.
Traumaambulanzen in Mecklenburg-Vorpommern
Kinder und Jugendliche
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik
Institutsambulanz Neubrandenburg
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik
Institutsambulanz Röbel
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Ueckermünde
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Anklam
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Erwachsene
Innerstädtische Poliklinik
Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Standort Neubrandenburg
Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
Fallmanagement
Fallmanagerinnen und Fallmanager des LAGuS informieren über die möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsrecht und den individuellen Hilfebedarf bei besonders akuten Einzelfällen. Das Fallmanagement kann beraten und klären, welche Unterstützung die Person, die Opfer einer Gewalttat geworden ist, benötigt. Das Fallmanagement berät vor, während und nach der Antragstellung. In besonderen Fällen kann ein persönliches Gespräch am Wohnort stattfinden.