Ermächtigungen für Mediziner

An die ärztliche Überwachung nach der Strahlenschutzverordnung sowie an die Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung sind besondere Bedingungen geknüpft. Die Ärztinnen und Ärzte müssen spezifische fachliche Voraussetzungen erfüllen und im Besitz einer Ermächtigung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle im LAGuS (Staatliche Gewerbeärzte) sein.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Ermächtigungen für Medizinerinnen und Mediziner

Formulare / Anträge

Antrag auf Ermächtigung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Anlagevordruck 1 zur Ermächtigung nach StrlSchV
Antrag auf Ermächtigung nach Druckluftverordnung (DruckLV)
Anlagevordruck 2 Ermächtigung nach DruckLV

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Druckluftverordnung (DruckLV)
Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht