Ermächtigungen für Mediziner
An die ärztliche Überwachung nach der Strahlenschutzverordnung sowie an die Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung sind besondere Bedingungen geknüpft. Die Ärztinnen und Ärzte müssen spezifische fachliche Voraussetzungen erfüllen und im Besitz einer Ermächtigung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle im LAGuS (Staatliche Gewerbeärzte) sein.