Hinweise für den Kauf und das Abbrennen von Pyrotechnik
Bald ist es wieder soweit:
Am 28., 30. und 31. Dezember dürfen in diesem Jahr wieder die allseits beliebten Silvesterraketen und Neujahrsknaller - Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 - verkauft werden.
Jedes Jahr sind zahlreiche Unfälle mit Personen- und/oder Sachschäden, oftmals als Folgen der falschen Verwendung, zu verzeichnen.
Damit Ihnen das nicht passiert, weisen wir darauf hin, dass sowohl beim Erwerb als auch bei der Verwendung von Silvester-Pyrotechnik einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten sind. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nicht erlaubt!
Woran Sie zugelassene Pyrotechnik erkennen und was beim Abbrennen zu beachten ist, finden Sie in unserem Merkblatt "Handel mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 und 2"!
Das Merkblatt und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier